„Schaffen Sie sich eine zuverlässige Einkommensquelle durch Mieteinnahme - der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.“

 

 

“Stabile Rendite und Sicherheit für Ihre Zukunft!“

Stabile Werte in unsicheren Zeiten

Passives Einkommen

Inflationsschutz durch Sachwerte

Investieren Sie in eine Wohnung und profitieren Sie von langfristiger Wertsteigerung und Sicherheit gegenüber Marktschwankungen.

Schaffen Sie sich eine zuverlässige Einkommensquelle durch Mieteinnahmen – der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.

Immobilien bieten einen natürlichen Schutz gegen Inflation. Ihre Investition wächst im Wert, während Ihr Geldwert stabil bleibt.


Eigenkapitalaufbau mit strategischer Weitsicht

Steuerliche Vorteile nutzen

Langfristige Planungssicherheit

Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung als effektives Mittel zum Vermögensaufbau und sichern Sie sich eine solide finanzielle Basis für die Zukunft.

Profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen bei Ihrer Investition in eine Wohnung und maximieren Sie so Ihre Rendite.

Immobilien sind eine bewährte Anlageform mit vorhersehbaren Cashflows, die Ihnen hilft, Ihre Altersvorsorge präzise zu planen und abzusichern.


Wir finden Ihre perfekte Wohnung als Kapitalanlage


So bauen Sie Vermögen auf

Berechnungsbeispiel: Wohnung als Kapitalanlage kaufen


Degressive AfA - 5 Prozent, 6 Jahre!


Steuer- und Finanzierungsvorteile nutzen

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Nutzen Sie KfW-Fördermittel oder noch besser die degressive Abschreibung (AfA) für den Mietwohnungsneubau, und profitieren Sie von attraktiven Steuererleichterungen. 

Hier eine Beispielrechnung:

Bei 400.000 € Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben. 

Im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert).

Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung / Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 € steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).

Quelle: BMWSB

 


Quelle: BMWSB


 

 

 

 

Neue Rechtslage

Die Abschreibung eines Gebäudes beträgt je nach Baujahr i.d.R. 2% oder 2,5%, basierend auf einer typisierten Nutzungsdauer von 50 bzw. 40 Jahren. Nach § 7 Abs. 4 S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann jedoch eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich festgelegte.

Zur Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer ist kein aufwendiges und teures Bausubstanzgutachten erforderlich. Bereits 1971 stellte der BFH (Urteil vom 28.09.1971 – VIII R 73/68) klar, dass eine absolute Sicherheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht möglich ist und nur eine „größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ gefordert wird.

In seinem Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) entschied der BFH jedoch, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie auch durch einfachere und kostengünstigere Methoden nachgewiesen werden kann. Das Gericht erklärte, dass die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens nicht zwingend erforderlich ist. Ein Gutachten mit typisierenden Merkmalen genügt als Nachweis für eine kürzere Restnutzungsdauer.

Das Finanzgericht Köln stellte in einem Urteil vom 23.03.2022 (Az. 6 K 293/20) klar, dass der Nachweis die wesentlichen Faktoren wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Verwertung oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen berücksichtigen muss. Ähnlich entschied das Finanzgericht Münster am 27.01.2022 (Az. 1 K 1741/18 E).

Im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die relevanten Urteile für die Finanzverwaltung konkretisiert. Demnach müssen Gutachten künftig von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken erstellt werden. Das Gutachten darf nicht lediglich aus einem Verkehrswertgutachten übernommen werden, sondern muss ausdrücklich darauf abzielen, die tatsächliche Restnutzungsdauer des Objektes nachzuweisen.


Häufige Fragen beim Kauf von Wohnungen als Kapitalanlage

Die Entscheidung für eine Investition in eine Wohnung hängt von mehreren Faktoren ab. Hier finden Sie die relevantesten Kriterien für ein Investment.

Welche Kriterien sind ausschlaggebend für den Kauf einer Eigentumswohnung?

Ganz wichtig: Wo liegt die Wohnung? Die Lage ist das Hauptkriterium für die Entwicklung des Wertes einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage und dafür, wie Sie die Wohnung rentabel für die Kapitalmehrung und Altersvorsorge vermieten können.

Was müssen Sie beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung beachten?

Verschaffen Sie sich einen Eindruck vom Gesamtzustand, insbesondere von Dach, Fenstern, Dämmung, Elektrik und Heizung. Entdecken Sie feuchte Stellen und identifizieren Sie Schimmelbildungen – vom Keller bis unters Dach. Sind alle erforderlichen Anschlüsse, Steckdosen und Sicherungen vorhanden? Welche Modernisierungsarbeiten sind erforderlich? Welche Sanierungsmaßnahmen wurden wann und eventuell von wem durchgeführt? Liegen Baugenehmigungen für alle Um- und Einbauten vor?

Was bedeutet Energieeffizienz, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen?

Der Energieausweis teilt die Energieeffizienz in die Klassen von A+ bis H ein. Lassen Sie sich von der Verkäuferin bzw. dem Verkäufer unbedingt den Energieausweis des Gebäudes vorlegen, hierzu gibt es eine gesetzliche Verpflichtung. Je besser die Energieeffizienzklasse, desto potenziell attraktiver ist ein Objekt, weil Sie damit geringere Betriebskosten haben. Bei steigenden Energiepreisen ist die Energieeffizienzklasse ein nicht unerhebliches Entscheidungsmerkmal für den Kauf einer Wohnung.

Wie ist der Kaufpreis zu bewerten, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen?

Um zu überprüfen, ob der Kaufpreis einer Wohnung gerechtfertigt ist, können Sie Referenzwerte heranziehen. Dafür setzt man den Kaufpreis einer Wohnung mit anderen im Markt befindlichen und vergleichbaren Eigentumswohnungen ins Verhältnis. Bitte bedenken Sie, dass es mit den reinen Anschaffungskosten beim Kauf einer Wohnung nicht getan ist: Hinzu kommen die sogenannten Erwerbsnebenkosten wie Zinsen für ein Darlehen, Notarkosten, der Grundbucheintrag und Maklergebühren für die erfolgreiche Vermittlung Ihrer Wunschimmobilie. Auch die Möglichkeit von Erstinvestitionen in Ihre neue Immobilie sollten Sie einkalkulieren, z. B. wenn Sie eine Bestandsimmobilie übernehmen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, eine Immobilienfachfrau oder einen Immobilienfachmann zu Rate zu ziehen, bevor Sie einen Kaufvertrag gegenzeichnen.

Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Sie beachten?

Regelungen wie z. B. eine Mietpreisbremse können dazu führen, dass Sie nach dem Wohnungskauf nicht den Mietzins erzielen, der für die Finanzierung Ihrer Kapitalanlage und Altersvorsorge auskömmlich ist. Immobilienfachleute kennen den Markt und wissen, worauf Sie hierbei achten sollten.

Die Eigentümergemeinschaft: Woran müssen Sie denken?

Bei dem Kauf einer Wohnung in einem Mietshaus müssen Sie einiges berücksichtigen, was die Eigentümergemeinschaft angeht, z. B. die Höhe und Verwendung des Hausgeldes als Instandhaltungsrücklage. Ganz wichtig: Was steht in den Protokollen bisheriger Eigentümerversammlungen, insbesondere über künftig mögliche kostenintensive Sanierungen? Entsprechend müssen Sie finanzielle Rückstellungen bilden.


Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen auch persönlich.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!