„Schaffen Sie sich eine zuverlässige Einkommensquelle durch Mieteinnahme - der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.“
“Stabile Rendite und Sicherheit für Ihre Zukunft!“
Stabile Werte in unsicheren Zeiten
Passives Einkommen
Inflationsschutz durch Sachwerte
Investieren Sie in eine Wohnung und profitieren Sie von langfristiger Wertsteigerung und Sicherheit gegenüber Marktschwankungen.
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Immobilien bieten einen natürlichen Schutz gegen Inflation. Ihre Investition wächst im Wert, während Ihr Geldwert stabil bleibt.
Eigenkapitalaufbau mit strategischer Weitsicht
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Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung als effektives Mittel zum Vermögensaufbau und sichern Sie sich eine solide finanzielle Basis für die Zukunft.
Profitieren Sie von steuerlichen Vergünstigungen und Abschreibungen bei Ihrer Investition in eine Wohnung und maximieren Sie so Ihre Rendite.
Immobilien sind eine bewährte Anlageform mit vorhersehbaren Cashflows, die Ihnen hilft, Ihre Altersvorsorge präzise zu planen und abzusichern.
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Hier eine Beispielrechnung:
Bei 400.000 € Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben.
Im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert).
Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung / Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 € steuerlich geltend machen (d.h. auf diesen Betrag müssen keine Steuern entrichtet werden).
Quelle: BMWSB
Quelle: BMWSB
Neue Rechtslage
Die Abschreibung eines Gebäudes beträgt je nach Baujahr i.d.R. 2% oder 2,5%, basierend auf einer typisierten Nutzungsdauer von 50 bzw. 40 Jahren. Nach § 7 Abs. 4 S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann jedoch eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich festgelegte.
Zur Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer ist kein aufwendiges und teures Bausubstanzgutachten erforderlich. Bereits 1971 stellte der BFH (Urteil vom 28.09.1971 – VIII R 73/68) klar, dass eine absolute Sicherheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht möglich ist und nur eine „größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ gefordert wird.
In seinem Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) entschied der BFH jedoch, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie auch durch einfachere und kostengünstigere Methoden nachgewiesen werden kann. Das Gericht erklärte, dass die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens nicht zwingend erforderlich ist. Ein Gutachten mit typisierenden Merkmalen genügt als Nachweis für eine kürzere Restnutzungsdauer.
Das Finanzgericht Köln stellte in einem Urteil vom 23.03.2022 (Az. 6 K 293/20) klar, dass der Nachweis die wesentlichen Faktoren wie technischen Verschleiß, wirtschaftliche Verwertung oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen berücksichtigen muss. Ähnlich entschied das Finanzgericht Münster am 27.01.2022 (Az. 1 K 1741/18 E).
Im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die relevanten Urteile für die Finanzverwaltung konkretisiert. Demnach müssen Gutachten künftig von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken erstellt werden. Das Gutachten darf nicht lediglich aus einem Verkehrswertgutachten übernommen werden, sondern muss ausdrücklich darauf abzielen, die tatsächliche Restnutzungsdauer des Objektes nachzuweisen.
Häufige Fragen beim Kauf von Wohnungen als Kapitalanlage
Die Entscheidung für eine Investition in eine Wohnung hängt von mehreren Faktoren ab. Hier finden Sie die relevantesten Kriterien für ein Investment.